Das Berufsbild des Restaurators
Der Restaurator trägt eine hohe Verantwortung, denn er geht mit unersetzbaren Kunst- und Kulturgütern um, die von künstlerischem, kulturellem, ethisch-religiösem, historischem, sozialem und ökonomischem Wert sind. Die Tätigkeit des Restaurators zeichnet sich durch eine individuelle und eigenverantwortliche Berufsausübung mit maßgeblicher persönlicher Verantwortung aus.
Tätigkeitsschwerpunkte
Die Tätigkeit des Restaurators besteht in der Untersuchung, Konservierung, Restaurierung, Pflege und Erforschung von Kunst und Kulturgut. Der Restaurator muss die Fähigkeit besitzen, Kunst und Kulturgut unter verschiedenen Aspekten zu begreifen, methodisch zu erfassen, die Untersuchungsergebnisse auszuwerten und danach abzuwägen, welche Maßnahmen zur Erhaltung erforderlich sind.
Die Untersuchung
beinhaltet das Erfassen eines Objektes in all seinen historischen Phasen, in seiner materiellen Beschaffenheit auch unter werkstoffgeschichtlichen Gesichtspunkten, in seiner Alterung, seinen Schäden und Schadensursachen. Die Ergebnisse sind auszuwerten und darzustellen und bilden so die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen. Untersuchungsergebnisse können zu neuen Erkenntnissen, auch in anderen Fachdisziplinen, führen.
Die Konservierung
hat zum Ziel, den Verfall von Kunst- und Kulturgut soweit wie möglich zu verhindern. Hierfür sind Substanzerhaltung und Schadensvorbeugung gleichermaßen wichtig.
Die Restaurierung
umfasst alle Maßnahmen, die beschädigte, veränderte, gealterte, in ihrer ästhetischen Erscheinung beeinträchtigte oder als Dokument nicht mehr lesbare Kulturgüter wieder erfahrbar machen. Veränderungen, die im Lauf der Geschichte eines Objektes entstanden oder vorgenommen worden sind, sind bei der Restaurierung grundsätzlich zu berücksichtigen.
Die Pflege
bedeutet eine kontinuierliche Wartung der Kunst und Kulturgüter. Unter Pflege ist die Kontrolle der Umwelteinflüsse, sowie die Schaffung geeigneter Aufbewahrungsbedingungen zu verstehen, sie kann aber auch substanzerhaltende Maßnahmen einschließen.
Die Beratung
hat die Aufgabe, über Aufbewahrung, Sicherheitsvorkehrungen, Pflege, den Zusammenhang von Substanzerhaltung mit Werterhaltung etc. zu informieren und Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen.
Die Forschung
hat zum Ziel, Kunst und Kulturgut in seinen historischen und technologischen Erscheinungsformen, in seiner Alterung und Veränderung unter Berücksichtigung von Quellen zu beschreiben und zu werten. Zur Forschung gehört auch die Weiterentwicklung von Restaurierungsmethoden und -materialien. Forschungsergebnisse sollen veröffentlicht werden.
Selbstkontrolle
Der hohe ethische Anspruch an sich selbst verpflichtet den Restaurator als Angehörigen eines Freien Berufes zu einer strengen Selbstkontrolle und Qualitätssicherung. Die Mitglieder des DRV unerliegen bei ihrer Berufsausübung den Regeln des Berufsverbandes. Dazu gehört die Anerkennung von ethischen Grundsatzpapieren, wie der Charta von Venedig (1964), Das Berufsbild und die Ausbildung des Restaurators in der BRD (1981), die ICOM -Berufsdefinitionen (1984), die E.C.C.O.-Berufsrichtlinien (1994) und das Grundsatzpapier des Amerikanischen Instituts für Konservierung AIC Code of Ethics and Guidelines for Practise (1994).
Quellenhinweis: DRV Deutscher Restauratorenverband